Landsturm
Bezeichnete alle wehrfähigen Männer vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahr, die sich im Kriegsfall an der Verteidigung des Landes beteiligen mussten.
Bezeichnete alle wehrfähigen Männer vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahr, die sich im Kriegsfall an der Verteidigung des Landes beteiligen mussten.