Die Kriegssammlung der Deutschen Bücherei 1914

Aufruf: Deutsche Bücherei des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig
Deutsche Bücherei des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, Aufruf, 1914
Deutsche Nationalbibliothek

Die Kriegs­samm­lung der Deutschen Bü­che­rei 1914

Im Vergleich zu anderen großen wissenschaftlichen Bibliotheken in Deutschland stellte die 1912 gegründete Deutsche Bücherei ein Novum dar: Die Anstalt war Eigentum des Börsenvereins der Deutschen Buchhändler zu Leipzig, dessen Verwaltungsorgane die Geschicke der Bibliothek bis 1940 bestimmten. Tonangebend waren speziell die Mitglieder des Geschäftsführenden Ausschusses und des Verwaltungsrats, die die Dienstgeschäfte und bibliothekarischen Aufgabenstellungen des Hauses überwachten und verwalteten.

Diese Gremien befanden 1914 auch über den Vorschlag des ersten Direktors der Deutschen Bücherei, Gustav Wahl (1877–1947), der die Kriegssammlung anregte. Wahl sah in ihr eine neue Aufgabe für die Bibliothek, „um der Nachwelt ein möglichst vollständiges Bild der schweren Zeit […], die unser deutsches Volk jetzt zu durchleben hat, zu bieten“ (Verwaltungsbericht der DB, 1914). Als am 26. September 1914 der Geschäftsführende Ausschuss über Wahls Vorschlag beriet, stand jedoch nicht der Krieg, sondern Fragen zum Neubau der Bibliothek auf der Tagesordnung, da die Deutsche Bücherei von1913 bis 1916 in Räumen des Deutschen Buchhändlerhauses im Gerichtsweg untergebracht war.

In der Sitzung vom 26. September hob Wahl hervor, dass mit Kriegsausbruch eine „reiche Literatur“ erscheine, die die Deutsche Bücherei nicht versäumen dürfe zu sammeln. Insbesondere die außerhalb des Verlagsbuchhandels von öffentlichen und privaten Stellen erscheinenden Drucksachen, die teilweise nicht in den Sammelbereich der Bibliothek fielen, sollten „an Ort und Stelle“ aufgegriffen werden.

In der Erwartung, der Krieg würde rasch und siegreich für Deutschland enden, formulierten die Teilnehmer des Ausschusses die weitere Vorgehensweise. So sollten mit Hilfe des Börsenvereins in jeder größeren Stadt die Buchhändler aufgefordert werden, in ihrem Einzugsbereich die Sammlung in die Hand zu nehmen, um namentlich die Veröffentlichungen außerhalb des Buchhandels in zwei Exemplaren zu erwerben. Die Idee, jeweils zwei Exemplare zu sammeln, ging auf eine Überlegung zurück, die Sammlung in Zusammenarbeit mit der Königlichen Bibliothek zu Berlin zu beginnen. Aus welchen Gründen diese Idee späterhin aufgegeben wurde, ist nicht mehr nachvollziehbar.

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