Frauenwahlrecht
Frauenwahlrecht
Ich möchte hier feststellen, … dass wir deutschen Frauen dieser Regierung nicht etwa in dem althergebrachten Sinne Dank schuldig sind. Was diese Regierung getan hat, das war eine Selbstverständlichkeit: sie hat den Frauen gegeben, was ihnen bis dahin zu Unrecht vorenthalten worden ist.
Marie Juchacz in ihrer Rede vor der Verfassungsgebenden Nationalversammlung vom 19. Februar 1919
Bei der Wahl zur Deutschen Nationalversammlung am 19. Januar 1919 stand erstmals reichsweit allen Bürgerinnen und Bürgern ab 20 Jahren das aktive und passive Wahlrecht zu. Damit erfüllte sich die alte Forderung eines Teils der deutschen Frauenbewegung.
Als der Termin für die Wahl festgelegt wurde, blieben für die Vorbereitungen gerade noch acht Wochen Zeit. Alle Parteien, auch die, deren Vertreter das Frauenwahlrecht bisher abgelehnt hatten, versuchten nun, sich die Gunst der Neuwählerinnen zu sichern. Wahlkampfwerbung speziell für Frauen sollte noch unsichere Stimmberechtigte ansprechen und verhindern, dass die Frauen aus einem „Gefühl innerer Unsicherheit in Massen der Wahl fernbleiben würden“ (so Marie Baum, spätere Abgeordnete der DDP).
Diese Befürchtung bewahrheitete sich nicht: Über 80 % der weiblichen Wahlberechtigten gaben ihre Stimme ab, deutlich mehr als in den folgenden Wahlen.
In die verfassungsgebende Nationalversammlung zogen 36 Parlamentarierinnen ein. Fünf weitere rückten im Lauf der Legislaturperiode als Mandatsträgerinnen nach. Unter den Gewählten befanden sich bekannte Namen der deutschen Frauenbewegung, etwa Getrud Bäumer für die DDP, Luise Zietz für die USPD oder Marie Juchacz, SPD-Vorstandsmitglied und erste Rednerin vor einem deutschen Parlament.
Weiterführende Internetquellen:
Jana Leichsenring /Wilhelm Weege: Einführung des Frauenwahlrechts am 12. November 1918, in: Deutscher Bundestag, 29.06.2017
Julia Paulus: 19. Januar 1919 – Erstmaliges aktives und passives Wahlrecht für Frauen in Deutschland, in: Internet-Portal „Westfälische Geschichte“, 29.06.2017