Die Feiern zum 1. Mai 1919

Plakat: Rüstet zur Maifeier!
Rüstet zur Maifeier!
Deutsche Nationalbibliothek, Signatur: Nov.7.7

Die Fei­ern zum 1. Mai 1919

Es wird ein allgemeiner Feiertag eingeführt, der dem Gedanken des Weltfriedens, des Völkerbundes und des internationalen Arbeiterschutzes geweiht ist und für den der Charakter eines Weltfeiertags erstrebt wird. Seine endgültige Festlegung erfolgt nach Friedensschluss und Verabschiedung der Verfassung. In diesem Jahr wird er am 1. Mai gefeiert…

Gesetz über einen allgemeinen Feiertag vom 17. April 1919

Schon 1889 hatte der Internationale Arbeiterkongress in Paris den Beschluss gefasst, den 1. Mai zu einem internationalen Tag der Arbeiter zu machen. Ziel war vor allem die Durchsetzung des Acht-Stunden-Tages, für den mit Kundgebungen „in allen Ländern“ geworben werden sollte. Allerdings war und blieb der 1. Mai in Deutschland ein ganz normaler Werktag. Die Maifeiern mussten entweder abends abgehalten oder am nächsten Sonntag nachgeholt werden. Erst mit der Revolution von 1918 rückte ein gesetzlicher Feiertag in greifbare Nähe. Tatsächlich wurde der 1. Mai 1919 durch Reichsgesetz zum Feiertag erklärt – allerdings nur für dieses eine Jahr. Spätere Vorstöße scheiterten am Widerstand der bürgerlichen und konservativen Parteien. So regelte man die Frage auf Länderebene, bis 1933 die Nationalsozialisten den 1. Mai zum „Tag der nationalen [nicht mehr internationalen!] Arbeit“ erklärten.

Die interne Zersplitterung der Arbeiterbewegung in der Weimarer Republik wird schon an den Aufrufen zu den Maifeiern 1919 sichtbar. Die sozialdemokratische Zeitung Republik kommentierte bedauernd: „Es hätte für die deutsche Arbeiterschaft nichts erhebenderes geben können, als wenn es gelungen wäre, die diesjährige Maifeier so zu gestalten, daß die Anhänger aller sozialistischen Richtungen einträchtig nebeneinander demonstriert hätten.“ Stattdessen hielten SPD, USPD und KPD ihre je eigenen Umzüge und Veranstaltungen ab.

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